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Was sollte ich bei einer Wohnungsbesichtigung dabei haben?

Was sollte ich bei einer Wohnungsbesichtigung dabei haben?

10.08.2021 / Immo-News

Wenn Sie eine Wohnung besichtigen, sollten Sie folgende Dinge mitbringen:

  • Einen Notizblock und Stift: Um sich während der Besichtigung Notizen zu machen und wichtige Informationen festzuhalten.
  • Maßband: Um die Größe der Zimmer und Möbelstücke abzumessen und sicherzustellen, dass sie in die Wohnung passen.
  • Kamera: Um Fotos von der Wohnung und besonders wichtigen Details zu machen, die Sie später überprüfen möchten.
  • Checkliste: Um sicherzustellen, dass Sie alle wichtigen Fragen und Überlegungen berücksichtigen, wie z.B. Lage, Größe, Ausstattung, etc.
  • Fragen an den Vermieter oder den Makler: Überlegen Sie sich im Voraus, was Sie über die Wohnung wissen möchten, und bereiten Sie Fragen vor, um diese während der Besichtigung zu stellen.

Es ist auch ratsam, den Besichtigungstermin rechtzeitig zu vereinbaren und sicherzustellen, dass Sie pünktlich dort sind. Vergessen Sie nicht, sich umzuziehen und saubere Schuhe anzuziehen, um einen guten Eindruck zu hinterlassen.

Dass man zu einer Wohnungsbesichtigung Zollstock, Zettel plus Stift und das Handy mitnehmen sollte, um für sich selbst Infos zu sammeln und Notizen und Fotos zu machen, ist wohl jedem klar. Auch angemessene Kleidung und ein freundliches Auftreten gehören dazu. Um den Vermieter aber ggf. vor Ort davon zu überzeugen, dass Sie genau der oder die Richtige für die Wohnung sind, sollten Sie Folgendes mitnehmen:

  • Ihren Personalausweis, damit der Vermieter sicher sein kann, dass Sie es wirklich sind.
  • Eine Selbstauskunft, in der Sie transparent und ehrlich Angaben zu persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen machen, z. B. Geburtsdatum, Anzahl der Familienmitglieder, Beruf und Arbeitgeber. Das schafft Vertrauen. Geeignete Formulare finden Sie im Internet.
  • Ihren Arbeitsvertrag und die letzten drei Einkommensnachweise, um die in der Selbstauskunft gemachten Angaben belegen zu können. Als Selbstständiger kann Ihnen Ihr Steuerberater hierfür eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung oder eine Betriebswirtschaftliche Auswertung zur Verfügung stellen.
  • Die Schufa-Auskunft, um einen Nachweis Ihrer Bonität zu erbringen.