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Immobilienverkauf: wer übernimmt welche Kosten?

Immobilienverkauf: wer übernimmt welche Kosten?

04.08.2021 / Immobilienmakler

Muss ich als Verkäufer beim Hausverkauf Steuern zahlen? Wer zahlt eigentlich den Notar? Und wer den Makler?
Damit es nicht zu Überraschungen kommt, ist es sinnvoll, schon vorher einen Überblick über alle möglichen Kosten beim Immobilienverkauf zu bekommen und wer diese zahlen muss.

Folgend bieten wir Ihnen eine Übersicht (alphabetisch geordnet):

Energieausweis:
50 - 300 € --> Verkäufer

Grunderwerbsteuer:
je nach Bundesland zwischen 3,5 und 6,5 % -->Käufer

Ggf. Grundschuld (Löschung):
0,2 % v. Wert der Grundschuld -->Verkäufer

Grundsteuer:
unterschiedliche Höhe -->Käufer

Ggf. Maklergebühren:
insg. bis zu 7,14 % des Kaufpreises -->seit 12/20 zumeist bundesweite Teilung zw. Käufer und Verkäufer

Notar und Grundbuchamt:
ca. 1,5 % des Kaufpreises -->Käufer

Ggf. Spekulationssteuer:
abhängig vom Immobilienwert und Einkommenssteuersatz des Verkäufers -->Verkäufer

Ggf. Vorfälligkeitsentschädigung:
legt die Bank fest -->Verkäufer

Wertgutachten:
abhängig vom Gutachter --> Verkäufer

Dieses Nebenkosten fallen beim Hauskauf an!

 

Wer ein Haus kauft, muss nicht nur den Kaufpreis bezahlen. Es fallen auch immer Nebenkosten an, welche den benötigten Gesamtbetrag erhöhen. Die Nebenkosten betragen in der Regel zwischen 9 und 15 Prozent des Kaufpreises. 

Getragen werden die Nebenkosten vom Käufer. Eine Ausnahme bildet die Maklerprovision. Diese wird in der Regel zwischen dem Käufer und Verkäufer aufgeteilt.

Die folgenden Nebenkosten können beim Hauskauf anfallen: 

✅ Kosten für den Notar: Diese werden mit einer gesetzlichen Kostenordnung festgesetzt. 

✅ Eintragung ins Grundbuch: Die Kosten sind von Region zu Region unterschiedlich. 

✅ Grunderwerbsteuer: Sie fällt für den Käufer einer Immobilie an und beträgt meist zwischen 3,5 und 6,5 Prozent des Kaufpreises. 

✅ Maklerprovision

✅ Renovierungs- und Modernisierungskosten 

✅ Kosten für Gutachter