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Darf mein Mieter beliebig viele Schlüssel nachmachen?

Darf mein Mieter beliebig viele Schlüssel nachmachen?

03.02.2022 / Immo-News

Wird die Wohnung übergeben, bekommt der Mieter auch seine Wohnungsschlüssel. Doch wie viele Schlüssel bekommt der Mieter eigentlich? Laut Gesetz müssen dem Mieter genügend Schlüssel zur Verfügung stehen. Das sind in der Regel mindestens zwei Haus- und zwei Wohnungsschlüssel, plus ein weiteres Paar für jeden zusätzlichen Bewohner.

Darüber hinaus kann der Mieter das Recht auf weitere Schlüssel haben, zum Beispiel für eine Putzfrau oder Verwandte. Die Schlüssel sind vom Mieter selbst anfertigen zu lassen und auch selbst zu bezahlen.

Bei jeder Kopie eines Schlüssels muss der Vermieter aber auf jeden Fall Bescheid wissen. Denn er ist der Eigentümer und hat das Recht zu wissen, wer Zugang zu seiner Immobilie hat.

Der Mieter muss sich nicht nur alle Schlüssel genehmigen lassen, sondern ist beim Auszug auch verpflichtet, sämtliche Exemplare abzugeben. Die Kosten für zusätzlich angefertigte Schlüssel kann er dabei vom Vermieter zurückverlangen.