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Darf ich als Mieter soviel Schlüssel nachmachen wie ich möchte?

Darf ich als Mieter soviel Schlüssel nachmachen wie ich möchte?

28.05.2021 / Immo-News

Es ist wichtig, die Bestimmungen im Mietvertrag bezüglich des Nachmachens von Schlüsseln zu beachten. In vielen Mietverträgen gibt es klare Vorschriften, wie viele Schlüssel ausgehändigt werden und ob der Mieter berechtigt ist, weitere Schlüssel nachzumachen. Wenn der Mietvertrag das Nachmachen von Schlüsseln verbietet oder nur mit Zustimmung des Vermieters erlaubt, sollten Sie sich daran halten.

Wenn Sie dennoch Schlüssel nachmachen möchten, sollten Sie den Vermieter um Erlaubnis bitten. Wenn der Vermieter zustimmt, sollten Sie einen professionellen Schlüsseldienst beauftragen, um sicherzustellen, dass die nachgemachten Schlüssel von guter Qualität sind und nicht zu Sicherheitsproblemen führen.

Es ist auch wichtig zu beachten, dass Sie als Mieter für den Verlust von Schlüsseln haftbar gemacht werden können. Wenn Sie also einen Schlüssel verlieren oder ihn gestohlen wird, sollten Sie den Vermieter so schnell wie möglich informieren und einen Ersatzschlüssel beantragen.

Ihnen als Mieter müssen genügend Schlüssel zur Verfügung gestellt werden, d. h. je zwei Wohnungs- und Haustür- sowie ein Briefkastenschlüssel, wenn Sie allein leben. Jeweils ein weiterer Schlüssel für jeden zusätzlichen Mieter kommt hinzu, ebenso wie die Schlüssel für Keller und Dachboden.

Benötigen Sie weitere Schlüssel, bspw. für eine Putzhilfe oder Pflegedienst, haben Sie Anspruch darauf, müssen die Anfertigungskosten jedoch selbst tragen. Sie müssen auch nicht warten, bis Ihr Vermieter auf Ihre Bitte reagiert, und dürfen einen Schlüssel nachmachen lassen. Allerdings müssen Sie Ihren Vermieter über jeden nachgemachten Schlüssel in Kenntnis setzen und beim Auszug alle Schlüsselkopien an den Vermieter übergeben.

Handelt es sich um ein Sicherheitsschloss, kann ein Schlüssel nur mithilfe einer sogenannten Sicherungskarte nachgemacht werden, die in der Regel im Besitz des Vermieters ist. Sofern Ihr Vermieter nicht gewillt ist, Ihnen die Sicherungskarte auszuhändigen, muss er Ihnen einen Ersatzschlüssel zur Verfügung stellen.