Hausverkauf: was machen wir mit der Küche?
Die Küche beim Immobilienverkauf im Haus belassen oder nicht? Und wie sieht es mit anderem Inventar aus?
Man unterscheidet bei einer Immobilie bzw. einem Grundstück in wesentliche Bestandteile und Scheinbestandteile.
Wesentliche Bestandteile:
Gegenstände oder Sachen, die fest eingefügt oder verbaut sind und nicht ohne Zerstörung entfernt werden können bzw. mit Grund und Boden fest verbunden oder verwurzelt sind.
Dazu gehören beispielsweise:
Fenster, Türen, Gartenzäune, Terrassen und Heizungsanlagen
Scheinbestandteile:
Gegenstände oder Sachen die nur vorübergehend mit Haus und/oder Grund verbunden sind.
Dazu gehören beispielsweise:
Einbauküchen, Briefkästen, Sandkasten und Satellitenanlage
Im Fall von Scheinbestandteilen haben Sie folgende Möglichkeiten:
• ausbauen und im neuen Domizil wieder einbauen
• ausbauen und entsorgen
• wenn der Käufer Interesse bekundet, im Objekt belassen und mitverkaufen.
Tipp:
Um Missverständnissen vorzubeugen, sollten Sie diese Gegenstände separat im Kaufvertrag aufführen oder einen getrennten Kaufvertrag abschließen.