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Hausverkauf: was machen wir mit der Küche?

Hausverkauf: was machen wir mit der Küche?

25.05.2021 / Immo-News

Beim Verkauf eines Hauses stellt sich oft die Frage, was mit der Küche passieren soll. Schließlich handelt es sich hierbei um einen der wichtigsten Räume des Hauses, in dem sich Familien und Freunde treffen und gemeinsam essen und trinken.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, mit der Küche umzugehen, wenn Sie Ihr Haus verkaufen möchten. Eine Option ist, die Küche im Haus zu belassen und sie als Teil des Verkaufspreises anzubieten. Dies kann für Käufer attraktiv sein, da sie dann eine voll ausgestattete Küche haben und keine zusätzlichen Kosten für eine neue Küche haben müssen.

Eine andere Option ist, die Küche aus dem Haus zu entfernen und sie separat zu verkaufen oder zu spenden. Wenn Sie sich für diese Option entscheiden, müssen Sie sicherstellen, dass Sie dies im Verkaufsprozess transparent machen und den Käufer darüber informieren, dass die Küche nicht im Verkaufspreis enthalten ist.

Eine weitere Möglichkeit ist, die Küche zu renovieren, bevor Sie das Haus verkaufen. Eine renovierte Küche kann den Wert Ihres Hauses erhöhen und den Verkaufsprozess beschleunigen. Wenn Sie sich für diese Option entscheiden, sollten Sie jedoch sicherstellen, dass Sie die Kosten für die Renovierung berücksichtigen und sicherstellen, dass die Renovierung den Wert Ihres Hauses tatsächlich erhöht.

Unabhängig davon, für welche Option Sie sich entscheiden, sollten Sie immer sicherstellen, dass Sie alle Details mit Ihrem Immobilienmakler und potenziellen Käufern besprechen, um sicherzustellen, dass alle Parteien zufrieden sind und der Verkauf reibungslos verläuft.

Die Küche beim Immobilienverkauf im Haus belassen oder nicht? Und wie sieht es mit anderem Inventar aus?

Man unterscheidet bei einer Immobilie bzw. einem Grundstück in wesentliche Bestandteile und Scheinbestandteile.

Wesentliche Bestandteile:
Gegenstände oder Sachen, die fest eingefügt oder verbaut sind und nicht ohne Zerstörung entfernt werden können bzw. mit Grund und Boden fest verbunden oder verwurzelt sind.

Dazu gehören beispielsweise:
Fenster, Türen, Gartenzäune, Terrassen und Heizungsanlagen

Scheinbestandteile:
Gegenstände oder Sachen die nur vorübergehend mit Haus und/oder Grund verbunden sind.

Dazu gehören beispielsweise:
Einbauküchen, Briefkästen, Sandkasten und Satellitenanlage

Im Fall von Scheinbestandteilen haben Sie folgende Möglichkeiten:
• ausbauen und im neuen Domizil wieder einbauen
• ausbauen und entsorgen
• wenn der Käufer Interesse bekundet, im Objekt belassen und mitverkaufen.

Tipp:
Um Missverständnissen vorzubeugen, sollten Sie diese Gegenstände separat im Kaufvertrag aufführen oder einen getrennten Kaufvertrag abschließen.