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Vermietete Wohnung verkaufen - so machen Sie alles richtig!

Vermietete Wohnung verkaufen - so machen Sie alles richtig!

05.07.2021 / Immobilienmakler

Ich habe eine Wohnung und möchte diese nun verkaufen. Doch was muss ich beachten, wenn diese vermietet ist?

Für alle, die in der gleichen Situation sind und sich diese Frage stellen, ist hier unsere Antwort:

Natürlich sollten Sie Ihren Mieter rechtzeitig über Ihre Verkaufspläne informieren. Dieser muss sich aber keine Sorgen machen, denn der neue Eigentümer tritt in den bestehenden Mietvertrag ein, übernimmt Rechte und Pflichten und darf dem Mieter auch nicht einfach kündigen. Kann er allerdings nachweisen, dass er einen Eigenbedarf für sich oder einen Angehörigen hat, ist er berechtigt, dem Mieter unter Einhaltung der gesetzlichen oder vertraglichen Frist zu kündigen.

Über den Verkauf müssen Sie zudem den Verwalter informieren. Er kann Ihnen seine Zustimmung verweigern, wenn er den potenziellen Käufer für nicht geeignet hält.

Um Ärger mit Käufer und Mieter zu vermeiden, sollten Sie in den Kaufvertrag verbindliche Regelungen zu Miete, Betriebskosten und Kaution aufnehmen und entsprechende Dokumente als Nachweise bereithalten.

Vermietete Wohnung verkaufen- kein Problem mit unseren Tipps!

 

Beim Verkauf einer vermieteten Wohnung spielt die Kommunikation mit Ihrem Mieter und das Timing eine große Rolle. 

Beachten Sie diese 4 Punkte beim Verkauf Ihrer Wohnung:

❗ Hat Ihr Mieter ein Vorkaufsrecht?
Diese Information ist in Ihrem Kaufvertrag zu finden. In diesem Fall hat Ihr Mieter eine festgesetzte Frist, um zu entscheiden, ob er in den Kaufvertrag einsteigen möchte. 

❗ Hat Ihr Mieter auch ohne Vorkaufsrecht Interesse an einem möglichen Kauf?
Auch ohne Vorkaufsrecht, empfiehlt es sich, den Mieter früh genug über den Verkauf zu informieren, so dass dieser zeitgerecht eine Entscheidung treffen kann.

❗ Ist der Mieter mit dem Schießen von aktuellen Fotos einverstanden?
Sie benötigen die Zustimmung Ihres Mieters, Fotos von der Wohnung schießen zu dürfen, welche Sie für die Inserate benutzen können.

❗ Ist Ihr Mieter kooperativ bei der Organisation der Besichtigungen?
Ihr Mieter muss Wohnungsbesichtigungen nicht zustimmen - er muss jedoch früh genug darüber informiert werden. 

Die gute Kommunikation mit Ihrem Mieter ist ausschlaggebend beim Verkauf Ihrer Wohnung. Wir unterstützen Sie gerne und setzen die oben genannten Punkte mit Ihnen um.

Sie haben noch Fragen? Dann melden Sie sich gern.
Ihr Team von Wetterauer Immobilien
Telefon: 07616108970