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Quick Tipp: Spekulationssteuer vermeiden

Quick Tipp: Spekulationssteuer vermeiden

10.06.2021 / Immo-News

Um beim Verkauf wertvoller Objekte, wie bspw. Immobilien, eine Spekulation am Markt zu verhindern, wird in Deutschland bei Unterschreitung der Spekulationsfrist die sogenannte Spekulationssteuer erhoben. Diese kann bis zu 42 % des Gewinns beim Immobilienverkauf ausmachen. Haben Sie die Spekulationsfrist von zehn Jahren eingehalten, die Immobilie im Verkaufsjahr und den letzten beiden Jahren selbst bewohnt, einen Mietkaufvertrag mit dem Käufer geschlossen oder die Immobilie verschenkt, müssen Sie keine Spekulationssteuer bezahlen.

Die Spekulationssteuer bei Immobilien ist eine Abgabe, die beim Verkauf von Immobilien anfällt und darauf abzielt, kurzfristige spekulative Gewinne zu besteuern. Die Steuer gilt für private Verkäufer, die eine Immobilie innerhalb von 10 Jahren nach dem Erwerb wieder verkaufen.

Die Spekulationssteuer bei Immobilien soll verhindern, dass Investoren schnell hohe Gewinne durch den Kauf und Verkauf von Immobilien erzielen, ohne einen Beitrag zur Gesellschaft zu leisten. Der Gedanke dahinter ist, dass Immobilien in erster Linie als Wohnraum dienen sollten und nicht als kurzfristige Investitionsmöglichkeit genutzt werden sollten.

Die Höhe der Spekulationssteuer bei Immobilien ist von Land zu Land unterschiedlich. In Deutschland beträgt sie derzeit 42% auf den Verkaufsgewinn, wobei der Verkaufserlös um den Kaufpreis und die Kosten für den Erwerb und Verkauf der Immobilie reduziert wird.

Es gibt jedoch auch Ausnahmen von der Spekulationssteuer bei Immobilien. Wenn die Immobilie beispielsweise für mindestens drei Jahre selbst genutzt wurde, ist der Verkauf steuerfrei. Auch wenn die Immobilie geerbt wurde, fällt keine Spekulationssteuer an.

Die Spekulationssteuer bei Immobilien kann für den Verkäufer eine erhebliche finanzielle Belastung darstellen, insbesondere wenn die Immobilie in einer begehrten Gegend liegt und der Verkaufserlös entsprechend hoch ist. Es ist daher ratsam, sich im Vorfeld über die geltenden Steuergesetze zu informieren und gegebenenfalls professionelle Hilfe von einem Steuerberater in Anspruch zu nehmen.

Fragen zum Verkauf Ihrer Immobilie und einer möglicherweise anfallenden Spekulationssteuer beantworten wir gern.

Ihr Team von  Wetterauer Immobilien

Telefon: 0761 - 6108970
E-Mail: service@wetterauer-immobilien.de