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Rohre im Mehrfamilienhaus verstopft: Zahlt die Eigentümergemeinschaft?

Rohre im Mehrfamilienhaus verstopft: Zahlt die Eigentümergemeinschaft?

11.06.2021 / Immo-News

Wenn Rohre im Mehrfamilienhaus verstopft sind, kann das für die betroffenen Bewohner sehr unangenehm sein. Es kann dazu führen, dass das Abwasser nicht mehr richtig abfließt, unangenehme Gerüche entstehen und möglicherweise sogar Wasser zurückfließt.

In vielen Fällen ist es Aufgabe der Eigentümergemeinschaft, für die Instandhaltung und Reparatur der gemeinschaftlichen Rohrleitungen zu sorgen. Dazu gehören auch die Abwasserleitungen, die für den Abfluss der Abwässer aus den einzelnen Wohnungen sorgen. Daher liegt es in der Verantwortung der Eigentümergemeinschaft, dafür zu sorgen, dass die Rohre im Mehrfamilienhaus frei von Verstopfungen sind und ein reibungsloser Abfluss gewährleistet ist.

Wenn es zu einer Verstopfung kommt, sollte die Eigentümergemeinschaft daher unverzüglich einen Fachmann hinzuziehen, der die Ursache für die Verstopfung ermitteln und beheben kann. Die Kosten für die Reparatur und Instandhaltung der Rohre im Mehrfamilienhaus sind dann von der Eigentümergemeinschaft zu tragen. Hierbei ist es wichtig, dass alle Eigentümer gemäß ihrer Eigentumsanteile an den Kosten beteiligt werden.

Es kann jedoch auch Fälle geben, in denen eine Verstopfung durch unsachgemäße Nutzung oder fahrlässiges Verhalten eines einzelnen Bewohners verursacht wurde. In diesem Fall kann die Eigentümergemeinschaft den Verursacher in Regress nehmen und von ihm die Kosten für die Reparatur der Rohre einfordern.

Eine Rohrverstopfung ist höchst ärgerlich und sollte möglichst schnell beseitigt werden.

Um Unstimmigkeiten innerhalb der Eigentümergemeinschaft eines Mehrfamilienhauses zu vermeiden, ist es jedoch genauso wichtig zu klären, ob sich die Verstopfung im Gemeinschafts- oder im Sondereigentum befindet. Davon hängt nämlich ab, wer die Kosten zu tragen hat.

Die Teilungserklärung grenzt generell ab, was zum Sonder- und was zum Gemeinschaftseigentum gehört. Für die Rohrleitungen innerhalb einer Wohnung bis zum Anschluss an das Sammelrohr ist demnach jeder Wohnungsinhaber selbst zuständig. Tritt also die Verstopfung dort auf, hat er die Kosten zu tragen.

Alle Rohrleitungen ab dem Fallstrang wiederum gehören zum Gemeinschaftseigentum. Die Kosten für die Beseitigung einer Verstopfung in diesem Bereich trägt die Eigentümergemeinschaft.

Achtung:
Wurde die Verstopfung durch die grobe Fahrlässigkeit eines Hausbewohners verursacht, hat er unabhängig vom Ort der Verstopfung die Kosten zu tragen. Allerdings muss ihm die grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden.