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Der Energieausweis - Kosten, Pflicht und Gültigkeit

Der Energieausweis - Kosten, Pflicht und Gültigkeit

21.11.2019 / Immo-News

Wer Besitzer einer Immobilie ist und diese verkaufen, vermieten oder verpachten möchte, wird feststellen, dass er an viele Gesetze und Pflichten gebunden ist. Eine dieser Verpflichtungen ist der Energieausweis, der seit 2014 in der Energiesparverordnung (EnEV) geregelt ist. 

Der Energieausweis gibt Angaben zur Bewertung des energetischen Zustands von Immobilien.
Die in dem Ausweis enthaltenden Daten ermöglichen dem Miet- und Kaufinteressenten einen Eindruck, mit welchen Energiekosten aller Voraussicht nach gerechnet werden muss. Er gibt unter anderem auch allgemeine Angaben zu Gebäuden und den zum Heizen verwendeten Energieträger an. 
Der Energieausweis Ihrer Immobilie unterscheidet sich grundsätzlich zwischen dem bedarfsorientiertem und dem verbrauchsorientiertem Ausweis. Sie unterscheiden sich in Bezug auf ihre Daten, den Gebäudetyp und die Kosten, für die sie gültig sind. 

Der Verbrauchsausweis

Der Verbrauchsausweis basiert auf den bisherigen Verbrauchswerten der Immobilie. Die Grundlage der Berechnung ist in diesem Fall der Energieverbrauch der Bewohner der letzten drei Jahre. Der Ausweis gilt für Altbauten mit mindestens fünf, als auch für Altbauten mit weniger als fünf Wohneinheiten, vorausgesetzt diese halten die Wärmeschutzverordnung von 1977 ein.
Die Kosten des Verbrauchsausweises erstrecken sich von ca. 70 EUR bis 100 EUR.

Der Bedarfsausweis

Die Kosten für einen Bedarfsausweis fallen deutlich höher aus, da das Erstellen einen höheren Aufwand mit sich bringt. Hierbei muss die gesamte Immobilie überprüft werden und Eckdaten, wie Energiesparfenster, gedämmte Außenwände und die Art der Heizungsanlage miteinbezogen werden.
Energieausweise für Neubauten, welche nach 2008 errichtet wurden, müssen als Bedarfsausweise ausgehändigt werden.
Der Bedarfsausweis ist maßgebend, sobald ein Altbau weniger als fünf Wohneinheiten besitzt, welche die Wärmeschutzverordnung nicht aufweisen.
Die Kosten für den Bedarfsausweis liegen bei bis zu 500 EUR.

Gültigkeit des Energieausweises

Unabhängig von Bedarfs- oder Verbrauchsausweises, erstreckt sich die Gültigkeit ab dem Datum der Ausstellung auf 10 Jahre.

Für wen besteht keine Pflicht zum Energieausweis?

Neben den Gesetzen und Regelungen, welche zum Energieausweis verpflichten, gibt es immer wieder Ausnahmefälle. Diese beziehen sich auf folgende Punkte:
- Gebäude mit spezieller Nutzung
- Ferienhäuser
- Baudenkmäler
- Gebäude mit einer Nutzfläche unter 50qm
- Ungenutzte Gebäude (unregelmäßig beheizt oder gekühlt) 

Zudem besitzen Eigentumswohnungen keinen eigenen Energieausweis, da sich dieser auf das gesamte Gebäude bezieht.
In besonderen Wohnsituationen, wie z.B. Wohnanlagen, können auch einzelne Energieausweise ausgehändigt werden. Dies gilt auch für Objekte, in denen sowohl Wohnungen als auch
Büros vorhanden sind. 
 

Hausverkauf - warum ist der Energieausweis wichtig? 

 

Gemäß der Energieeinsparverordnung ist ein Energieausweis beim Hausverkauf oder der Vermietung einer Immobilie Pflicht. Der Käufer erhält beim Verkauf eine Kopie des Energieausweises. Ausstellen dürfen diesen lediglich Fachleute. 

Die Form des Energieausweises wird von der Art der Immobilie bestimmt. Auch Baujahr und Sanierungszustand der Immobilie sind ausschlaggebend. 

Der Energieausweis ist deswegen so wichtig, da dort Mängel und aber auch Stärken der jeweiligen Immobilie dort leicht erkennbar dargestellt werden. So haben Sie die Möglichkeit vor dem Verkauf die Energiebilanz der Immobilie zu verbessern, indem Sie geeignete Maßnahmen hierfür ergreifen. 

Auch ist es natürlich möglich, mit passenden Energieeinsparmaßnahmen die Energiekosten zu senken. Sind all diese Maßnahmen umgesetzt, können Sie einen neuen Energieausweis anfertigen lassen. Je besser sich dieser darstellt, umso mehr steigert dies die Verkaufschancen sowie den Verkaufspreis.