Alles rund ums Hausgeld
Hausgeld ist ein Begriff, der oft im Zusammenhang mit Wohnungseigentum oder Mehrfamilienhäusern verwendet wird. Es bezieht sich auf die regelmäßigen Kosten, die die Eigentümer eines Mehrfamilienhauses oder einer Wohnanlage gemeinsam tragen, um die gemeinschaftlichen Bereiche und Einrichtungen zu unterhalten und zu reparieren. Diese Kosten können beispielsweise die Reinigung des gemeinsamen Gartens, die Reparatur der gemeinsamen Heizungsanlage oder die Bezahlung von Versicherungen für das Gemeinschaftseigentum umfassen.
Das Hausgeld wird in der Regel monatlich oder vierteljährlich von jedem Eigentümer an die Verwaltung der Wohnanlage oder eines professionellen Verwalters gezahlt. Die Höhe des Hausgelds ist abhängig von den gemeinsamen Kosten und den Eigentümeranteilen an der Wohnanlage.
Es ist wichtig zu beachten, dass das Hausgeld nicht mit den Kosten für den individuellen Wohnraum verwechselt werden sollte. Dazu gehören beispielsweise die Kosten für Strom, Gas und Wasser, die direkt von den Eigentümern bezahlt werden.
Das Hausgeld kann im Laufe der Zeit angepasst werden, um den Anforderungen an die gemeinschaftlichen Bereiche und Einrichtungen gerecht zu werden. Es ist jedoch wichtig, dass jede Änderung des Hausgelds von den Eigentümern gemeinsam beschlossen wird, um eine faire und transparente Regelung zu gewährleisten.
Das Hausgeld wird durch die Hausverwaltung vorgeschrieben. Es ist ihre Aufgabe einen Wirtschaftsplan aufzustellen, der alle Einnahmen und Ausgaben beinhaltet, die im kommenden Abrechnungsjahr erwartet werden. Aus diesem ergibt sich dann der monatlich zu zahlende Betrag.
Nicht jeder Eigentümer hat den gleichen Betrag zu zahlen. Das Hausgeld wird - sofern die WEG nichts anderes beschlossen hat - nach Miteigentumsanteilen verteilt. Dieser ist in der Teilungserklärung zu finden.
Der Verwalter ist dazu verpflichtet, eine jährliche Abrechnung zu erstellen, aus der sich eine Gutschrift oder Nachzahlung ergibt.
Es ist möglich die monatlichen Kosten auf die Mieter umzulegen. Die Verwaltungskosten und die Instandhaltungsrücklage sind jedoch nicht umlagefähig.
Vor dem Kauf einer Eigentumswohnung rät es sich, den Wirtschaftsplan, Beschlüsse zu Instandhaltungen und Modernisierungen, sowie Versammlungsprotokolle anzufordern. So kann es zu keinen Überraschungen kommen.
Mit dem Hausgeld werden laufende Kosten gedeckt - einmal im Jahr werden die Ausgaben den Einnahmen (die monatlichen Zahlungen) gegenübergestellt und es kommt für die Eigentümer zu einem Guthaben oder einer Nachzahlung. Oder die monatlichen Zahlungen wurden so gut berechnet, dass es weder zu einem Guthaben noch einer Nachzahlung kommt.
Welche laufenden Kosten werden mit dem Hausgeld gezahlt?
☑️ Hausstrom
☑️ Hausmeister
☑️ Reinigung der Allgemeinbereiche
☑️ Wartung des Fahrstuhls
☑️ Wasser und Abwasser
☑️ Abfallentsorgung
☑️ Wohngebäudeversicherung
☑️ Verwaltungskosten
☑️ Instandhaltungen
Vermieten Sie Ihre Eigentumswohnung? Einen Großteil der oben genannten Kosten können Sie auf Ihre Mieter umlegen.