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Sie möchten Eigenbedarf anmelden? So geht’s!

Sie möchten Eigenbedarf anmelden? So geht’s!

03.06.2021 / Immo-News

Ihre Wohnung ist zum aktuellen Zeitpunkt vermietet - Sie möchten jedoch Eigenbedarf anmelden?

Die Anmeldung von Eigenbedarf ist einer der möglichen Gründe, in denen der Vermieter seinem Mieter kündigen darf.

Doch um Eigenbedarf anmelden zu dürfen, muss eines der folgenden Kriterien erfüllt werden:

➕ Der Vermieter möchte die Wohnung für sich selbst nutzen
➕ Ein Angehöriger wird die Wohnung nutzen

Angehöriger ist jedoch nicht gleich Angehöriger. Für nahe Verwandte kann Eigenbedarf angemeldet werden. Dazu zählen: 

✅ Kinder und Stiefkinder
✅ Eltern
✅ Geschwister
✅ Enkel
✅ Großeltern
✅ Nichten und Neffen

Möchten Sie für andere Verwandte Eigenbedarf anmelden, werden Einzelentscheidungen häufig vor Gericht geprüft.

Oftmals fühlen sich Mieter benachteiligt und nicht selten kommt es zu einem Rechtsstreit. Um diesem schon vorab entgegenwirken zu können, ist es wichtig, dass Sie auch gewisse Voraussetzungen bei der Eigenbedarfskündigung beachten. Besondere Aufmerksamkeit ist hierbei der form- und fristgerechten Kündigung zu schenken.

Bei einer Eigenbedarfskündigung müssen Sie als Vermieter bestimmte Formalien und Fristen beachten. Welche das sind, erfahren Sie hier.

Formalitäten

Teilen Sie Ihrem derzeitigen Mieter den Eigenbedarf mit, müssen folgende Informationen Ihrem Kündigungsschreiben aufgeführt werden:
--Welche Person wird künftig die Wohnung beziehen und welche Art des Verhältnisses besteht zu Ihnen?
Hinweis: Berechtigt sind lediglich Sie selbst, Familienmitglieder, wie bspw. Kinder, Eltern, Nichten etc. und Angehörige Ihres Haushaltes, wie Kinder aus Ihrer vorherigen Beziehung eines nichtehelichen Lebensgefährten oder auch Pflegepersonal.
--Eine genaue Begründung, warum der Wohnbedarf besteht.
--Die Information über das gesetzliche Widerspruchsrecht Ihres Mieters inkl. der Form- und Fristerfordernis.
Hinweis: Sollte Ihr Mieter Widerspruch einlegen, so muss dies spätestens 2 Monate vor Beendigung des Mietverhältnisses schriftlich erfolgen.
--Sollten Sie eine Alternativwohnung zur Verfügung haben, so müssen Sie diese laut Gesetz Ihrem Mieter als Alternative anbieten.

Fristen
Selbstverständlich können Sie Ihren Mieter nicht von heute auf morgen auf die Straße setzen. Auch bei Eigenbedarf gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen, die sich nach der bisherigen Dauer des Mietverhältnisses richten:
- Mietdauer bis 5 Jahre = 3 Monate Kündigungsfrist
- Mietdauer 5 bis 8 Jahre = 6 Monate Kündigungsfrist
- Mietdauer > 8 Jahre = 9 Monate Kündigungsfrist

Über Sonderfälle können wir uns gern in einem persönlichen Gespräch austauschen.

Ihr Team von Wetterauer Immobilien

Telefon: 0761-6108970
E-Mail: service@wetterauer-immobilien.de