Skip to main content

Diese Vorschriften gelten für Hausnummern

Diese Vorschriften gelten für Hausnummern

24.07.2021 / Immo-News

In Deutschland gibt es klare Vorschriften, die die Gestaltung und Kennzeichnung von Hausnummern regeln. Diese Regelungen sind wichtig, um eine schnelle und eindeutige Identifizierung von Gebäuden zu ermöglichen, insbesondere in Notfällen wie Feuer oder medizinischen Notfällen.

Laut den Vorschriften müssen Hausnummern in der Regel gut sichtbar an der Fassade des Gebäudes angebracht werden. Die Nummern müssen aus robustem Material wie Metall oder Emaille bestehen, um Witterungseinflüsse und Abnutzung standzuhalten. Die Größe der Nummern muss mindestens 10 cm hoch sein, damit sie aus der Entfernung gut lesbar sind.

Darüber hinaus müssen die Hausnummern in einer bestimmten Weise angebracht werden. In der Regel befinden sie sich auf der Seite des Gebäudes, die dem öffentlichen Verkehrsraum zugewandt ist, damit sie von Passanten und Fahrzeugen aus gesehen werden können. Wenn das Gebäude an einer Ecke liegt, müssen die Nummern so angebracht werden, dass sie von beiden Seiten sichtbar sind.

Es ist auch wichtig, dass die Hausnummern gut lesbar sind. Sie sollten daher in kontrastreicher Farbe zum Hintergrund angebracht werden. Wenn das Gebäude eine dunkle Fassade hat, sollten die Nummern beispielsweise in Weiß oder Gelb angebracht werden.

Die Einhaltung dieser Vorschriften ist in Deutschland obligatorisch. In vielen Städten und Gemeinden werden regelmäßig Kontrollen durchgeführt, um sicherzustellen, dass alle Gebäude ordnungsgemäß gekennzeichnet sind. Wenn eine Hausnummer nicht den Vorschriften entspricht, kann dies zu Strafen führen.

Immobilie gekauft und ein tolles Hausnummernschild von den Schwiegereltern bekommen? 

Bevor Sie es anbringen, sollten Sie Folgendes zum Thema Hausnummer wissen:

Als Eigentümer sind Sie laut Baugesetzbuch dazu verpflichtet, Ihr Grundstück mit der von der Gemeinde festgelegten Hausnummer zu versehen. Wenn Ihnen also das Geschenk der Schwiegereltern nicht gefällt, hilft nur die Flucht in die örtlichen Vorschriften, denn die Beschaffenheit der Hausnummer ist Länder- bzw. Gemeindesache. Auskunft zu den vor Ort geltenden Vorschriften zu Aussehen, Material, Beleuchtung und Anbringungsort erteilen das Bauamt bzw. die Gemeindeverwaltung.

Leben Sie z. B. in Hamburg oder Brandenburg, müssen Sie Ihre Hausnummer beleuchten.

In Weiden/Oberpfalz dürfen Sie nicht vergessen, auch die Straße mit aufs Hausnummernschild zu drucken.

In Darmstadt hingegen darf die Hausnummer keinesfalls weder durch Baulichkeiten noch durch Bepflanzungen verdeckt werden und zudem müssen der Nummer nachgestellte Buchstaben großgeschrieben werden.
Bevor Sie also ein vielerorts übliches Bußgeld riskieren, fragen Sie lieber nach!