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Staffelmiete im Mietvertrag - Fluch oder Segen?

Staffelmiete im Mietvertrag - Fluch oder Segen?

20.05.2021 / Immo-News

Bei einer Staffelmiete ist alles rund um das Thema Mieterhöhung ganz genau geregelt. Doch ist das gut oder haben Sie als Vermieter dadurch eher Nachteile? Schauen wir uns hierzu alle Fakten zur Staffelmiete an.

  • Sie vereinbaren mit Ihrem Mieter im Mietvertrag zu welchem Zeitpunkt die Miete um welchen Betrag erhöht wird. Angegeben werden muss die jeweilige Erhöhung in Euro.
  • Erhöht werden darf alle 12 Monate, also einmal im Jahr.
  • Da der Betrag und der Zeitpunkt der Erhöhung im Vertrag festgehalten wurde, brauchen Sie die Erhöhung nicht noch einmal beim Mieter ankündigen.
  • Eine zusätzliche Mieterhöhung und Umlagen für Modernisierungsarbeiten usw. dürfen aber nicht erfolgen. Sie sollten sich also im Vorfeld überlegen, was die Erhöhung der Staffelmiete abdecken soll. 
  • Betriebskosten hingegen dürfen Sie erhöhen, wenn diese Anpassungsmöglichkeit im Mietvertrag vereinbart ist.
  • Bei einer Staffelmiete sind die normalen Regeln zur Mieterhöhung ausgesetzt. Innerhalb von 3 Jahren darf diese um mehr als 20 Prozent steigen.
  • Setzen Sie die Staffelmiete zu gering an, können Sie diese nicht mehr nachträglich anpassen, denn der Vertrag ist zu diesen Mietkonditionen abgeschlossen worden.

Fazit:

Durch die Transparenz kommt es bei einer anstehenden Mietanpassung zu keinem Ärger mit dem Mieter, weil Sie im Vorhinein schon über diesen Punkt gesprochen haben. Darüber hinaus ist die Durchsetzung der Mietanpassung für Sie als Vermieter viel einfacher möglich als bei einem normalen Mietvertrag. Andererseits sind Sie in der Mietanpassung weniger flexibel. Die Entscheidung, ob Sie einen Staffelmietvertrag verwenden sollten, liegt ganz an Ihren Plänen.

Die wichtigsten Infos zum Mietvertrag:

 

Mit dem Mietvertrag können Vermieter und Mieter vor Beginn der Mietzeit eine Vereinbarung hinsichtlich verschiedener Sachverhalte und Kriterien treffen. Je präziser und ausführlicher ein Mietvertrag formuliert ist, umso weniger Raum bietet er in der Zukunft für Streitigkeiten.

Aus diesem Grund sollte auch die Hausordnung immer Platz im Mietvertrag finden, da die niedergeschrieben Punkte der Hausordnung so bindend werden.

Es sollten auch Regelungen hinsichtlich von Schönheitsreparaturen und Kleinreparaturen vereinbart werden.

Welche Punkte sollten noch im Mietvertrag zu finden sein?
☑️ Die Höhe und Art der Miete
☑️ Die Höhe der Kaution
☑️ Die Vertragsdauer
☑️ Die Kündigung und der Kündigungsverzicht
☑️ Der zulässige Gebrauch der Wohnung

Der Mietvertrag sollte mieterfreundlich verfasst werden - zugleich gibt er dem Vermieter die Möglichkeit, sich abzusichern. Ein guter Mietvertrag gibt beispielsweise Mietnomaden nur wenig Chance. 

Besprechen Sie als Vermieter jeden einzelnen Punkt des Mietvertrags mit Ihrem zukünftigen Mieter durch, um etwaigen Missverständnissen vorzubeugen und Unklarheiten aus dem Weg zu schaffen!