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Unsere Kompetenz. Ihr Vorteil

Der Immobilienmarkt ist durch sein riesiges Angebot an Miet- und Kaufobjekten und eine noch größere Nachfrage für viele nur schwer zugänglich. Hinzu kommen die unzähligen Makler, deren Fachchinesisch kaum einer versteht. Mit dem WETTERAUER Servicebereich möchten wir Ihnen Hilfestellungen geben, den Markt und die Immobilienmakler besser zu verstehen. Hier finden Sie die wichtigsten Antworten zum Immobilienverkauf und -kauf, nützliche Checklisten , die Sie auf dem Immobilienmarkt unterstützen sollen, und ein Glossar , das Ihnen die wichtigsten Begriffe der Branche verständlich erklärt. Sollten Sie dennoch Fragen haben, zögern Sie nicht, uns anzurufen. Wir sind Ihnen gerne in jeder Phase Ihres Immobilienprojekts behilflich.

 

 
FAQs
Wir lassen Sie mit Ihren Fragen nicht alleine!
Was ist beim Verkauf/Kauf einer vermieteten Immobilie zu beachten?

Sie möchten Ihre vermietete Immobilie verkaufen? Potenzielle Zielgruppen sind hier Personen, die auf der Suche nach einem Eigenheim sind sowie Kapitalanleger, auf der Suche nach einer renditebringenden Geldanlage. Besonders für Kapitalanleger ist eine vermietete Immobilie interessant, da sie gegebenenfalls bereits während der Haltedauer der Liegenschaft – und in der Regel auch beim Verkauf der Wohnung – Eigenkapitalrendite erwirtschaftet werden kann. Da der Kauf gemäß §566 BGB das Mietverhältnis nicht bricht, steigt der Erwerber in den bestehenden Mietvertrag ein und hat so keine Schwierigkeiten bei der Mietersuche. In der Regel tritt der Erwerber in die Rechte und Pflichten des Mietvertrages ein. Im beidseitigen Einverständnis mit dem Mieter sind jedoch Abänderungen oder Neuerungen des Mietvertrages möglich. Auch Mieterhöhungen sind für den neuen Eigentümer grundsätzlich unter den gleichen Voraussetzungen wie bisher möglich.

Aufgrund eben jener Gesetzesgrundlage „Kauf bricht Miete nicht“ ist eine vermietete Immobilie für den Selbstnutzer in der Regel weniger attraktiv. Die Kündigung aus Eigenbedarf ist zwar möglich, jedoch erst, wenn der Erwerber als neuer Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist. Es sind zwingend Grund und Person des Eigenbedarfs zu benennen. Sollte ein Härtefall, zum Beispiel aufgrund einer Krankheit des Mieters, vorliegen oder kein Ersatzwohnraum für den Mieter auffindbar sein, so ist eine Kündigung nicht möglich. Vor dem Erwerb der Liegenschaft sollte außerdem genaustens geprüft werden, welche Möglichkeiten hier bestehen.

Wurde eine vermietete Wohnung in eine Eigentumswohnung umgewandelt, so gilt es außerdem, die sogenannte Kündigungsfrist gemäß §577a BGB zu beachten. In Freiburg liegt die Kündigungsfrist derzeit bei 5 Jahren. Verfügt man bis zum eigenen Einzug über ausreichend Zeit, so spricht dem Erwerb einer vermieteten Wohnung für die Selbstnutzung nichts entgegen.

Zu beachten ist in jedem Fall, dass sich für vermietete Immobilien gegebenenfalls andere Verkehrswerte ergeben, da diese anhand des Ertragswertverfahrens, unter Berücksichtigung der Rendite, ermittelt werden. Nicht vermietete oder eigengenutzte Immobilien werden anhand des Sachwert- oder Vergleichswertverfahrens analysiert.

Wann ist der Kaufpreis zur Zahlung fällig?

In der Regel wird der Kaufpreis erst dann bezahlt, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt wurden. So sind zunächst die erforderlichen Genehmigungen einzuholen, die Auflassungsvormerkung ist im Grundbuch einzutragen, für eventuelle Grundschulden und Hypotheken müssen die Unterlagen zur Löschung vorliegen und die Gemeinde muss ihrem Vorkaufsrecht widersprechen. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, wird der Käufer durch den Notar informiert und der Kaufpreis wird zur Zahlung fällig.

Wie läuft der Verkauf einer Immobilie ab?

Zunächst wird der Kaufpreis der Immobilie anhand des Verkehrswertes durch die Vergleichswert-, Sachwert- oder Ertragswertanalyse oder durch ein Sachverständigen-Gutachten ermittelt. Bei vermieteten und gewerblich genutzten Immobilien wird in der Regel das Ertragswertverfahren angewendet; Hier werden auch einzig die erzielbaren Gewinne berücksichtigt. Eigengenutzte Immobilien werden anhand des Sachwertes analysiert. Dieser wird durch die materiellen Werte, wie beispielsweise die Baukosten, ermittelt. Das Vergleichswertverfahren kann bei jeder Immobilie angewendet werden, sofern genügend vergleichbare Objekte vorliegen. Der Vergleich erfolgt hier anhand von realen Verkaufspreis-Daten gleichwertiger Immobilien. Individuelle Besonderheiten können dabei natürlich entsprechend berücksichtigt werden.

Hat man sich auf einen Verkaufspreis geeinigt, wird eine Marketingstrategie für die Liegenschaft ermittelt und die Immobilie entsprechend beworben. Hierfür werden zunächst professionelle Fotos erstellt, beschreibende Texte verfasst und so ein individuelles Exposé erarbeitet. In der Regel werden zur Darstellung des Objekts Online-Immobilienportale, lokale Zeitungen und Verkaufsschilder genutzt. Darüber hinaus verfügen Immobilienmakler über große Datenbanken, welche vielleicht den passenden Interessenten bereits enthalten. Melden Sie sich als erster Interessent an, sodass zunächst geprüft wird, ob die Anforderungen und Wünsche des Verkäufers und Interessenten übereinstimmen. Im nächsten Schritt werden in Absprache mit dem Verkäufer Besichtigungs- und Beratungstermine vereinbart.

Ist ein Kunde ernsthaft interessiert, erfolgen in der Regel mehrere (Besichtigungs-)Termine, um alle eventuellen Rückfragen zu (er)klären. Auch können sich dabei der potenzielle Käufer und der Verkäufer kennenlernen, um die Verhandlungen, den Abschluss des Kaufvertrages, durchführen zu können. Sind sich beide Parteien einig, kann die Verfassung des Kaufvertrags beim Notar in Auftrag gegeben und ein Beurkundungstermin festgesetzt werden. Nach Gegenzeichnung des Kaufvertrags beim Notar erfolgt die Auflassung im Grundbuch zur Sicherung der Eigentumsübertragung und die offizielle Übergabe. Mit der Bezahlung des Kaufpreises und der entsprechenden Kaufnebenkosten ist der Immobilienverkauf abgeschlossen.

Nähere Informationen zum Ablauf nach dem Beurkundungstermin können Sie dem Info-Text „Tätigkeiten des Notars nach Beurkundungstermin“ entnehmen.

Was sollte im Immobilienkaufvertrag enthalten sein?

Um den Vertrag ausreichend prüfen zu können, sind Notare verpflichtet, zwei Wochen vor Beurkundungstermin Einsicht in den Text des Kaufvertrags zu gewähren. Diese Zeit sollten Sie nutzen, um festzustellen, ob alle wichtigen Vertragsbestandteile enthalten und richtig angegeben sind:

  • Vertragspartner, Personalausweise sind hier dem Notar vorzulegen, ggf. auch notariell beurkundete Vollmachten
  • Vertragsgegenstand, auch genaueste Beschreibung der zu veräußernden Immobilie anhand der Grundbuch-Daten
  • Ggf. mitverkauftes Zubehör
  • Bei Wohnungseigentum wird zudem Bezug auf die Teilungserklärung genommen
  • Erklärung zur Auflassung des Grundstücks, Vormerkung
  • Regelungen bzgl. Grundpfandrechte, Vorkaufsrecht der Gemeinde und notwendige Genehmigungen
  • Abtretung von Ansprüchen und Zustimmungserklärung
  • Belehrungen
  • Übergang und Übergabe
  • Gewährleistungsrechte des Käufers bei eventuellen Mängeln
  • Verkäuferpflichten
  • Ggf. Mietverhältnis
  • Ggf. Klausel zur Zahlung der Maklerprovision
  • Vorlage des Energieausweises
  • Kosten und Steuern  
  • Kaufpreis, Finanzierung, Fälligkeit und Kontodaten
  • Ausfertigungen und Abschriften

Welche Steuern sind beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie zu bezahlen?

Da Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften steuerpflichtig sind (§23 EStG), sind auch beim Verkauf der Immobilie Steuern zu zahlen. Die Steuerpflicht entfällt jedoch, wenn Sie die Immobilie im Jahr des Verkaufs und den beiden vorangegangenen Kalenderjahren selbst genutzt haben, oder wenn zwischen Anschaffung und Veräußerung der Immobilie mindestens 10 Jahre liegen (die sogenannte Spekulationsfrist). Die Höhe der Steuern ist abhängig vom Wertzuwachs und Ihrem persönlichen Einkommenssteuersatz. Sobald Sie drei oder mehr Objekte innerhalb von fünf Jahren veräußern, gilt die Besteuerung des gewerblichen Grundstückshandels gemäß §15 EStG.

Beim Erwerb eines bebauten oder unbebauten Grundstücks oder Grundstücksanteils wird die Grunderwerbsteuer fällig. Sie ist, je nach Bundesland, in ihrer Höhe unterschiedlich und liegt in Baden-Württemberg derzeit bei fünf Prozent des Kaufpreises. Erst wenn die Grunderwerbsteuer bezahlt wurde, erstellt das Finanzamt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung und ermöglicht damit die Eintragung des neuen Eigentümers ins Grundbuch.

Im Gegensatz zur Grunderwerbsteuer, die nur einmalig anfällt, ist die Grundsteuer jedes Jahr zu entrichten, solange Sie Immobilienbesitzer sind. Zur Berechnung der Grundsteuer wird zunächst ein Einheitswert für die Immobilie festgelegt, dann wird anhand der Grundsteuermesszahl (idR ca. 0,3 Prozent) der Grundsteuermessbetrag ermittelt. Anschließend erfolgt die Multiplikation mit dem von der Gemeinde festgelegten Hebesatz.

Welche Kosten entstehen beim Verkauf oder Kauf einer Immobilie?

Nebenkosten für den Verkäufer:

  • Ggf. Maklerprovision: Wurde ein Immobilienmakler mit dem Verkauf der Immobilie beauftragt, wird in der Regel eine Provision fällig. Diese können üblicherweise zwischen drei und sieben Prozent des Kaufpreises zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer liegen.
  • Ggf. Gutachten: Unter anderem wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Wertgutachtens der Immobilie beauftragt. Die Kosten für den Gutachter werden nach der Honorarordnung für Ingenieure und Architekten (HOAI) abgerechnet und sind abhängig vom Verkehrswert der betroffenen Immobilie. Verkürzt werden Gutachten zur reinen internen Verwendung erstellt, kann der Gutachter eine Pauschale verlangen.

 

 

Nebenkosten für den Käufer:

  • Notargebühren: Voraussetzung für einen rechtskräftigen Kaufvertrag ist die notarielle Beurkundung durch den Notar. Die Kosten hierfür richten sich nach einer Gebührenordnung und sind abhängig von der Höhe des Kaufpreises. Im Durchschnitt liegen die Kosten für den Notar bei etwa einem Prozent des Kaufpreises.
  • Grundbucheintrag: Die Kosten der Grundbucheintragungen richten sich ebenfalls nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz. Als Orientierungswert gelten hier 0,5 Prozent des Kaufpreises.
  • Grunderwerbsteuer: Beim Kauf einer Immobilie wird in Deutschland die Grunderwerbsteuer fällig. Diese liegt, je nach Bundesland, zwischen 3,5 und 6,5 Prozent des Kaufpreises und beträgt in Baden-Württemberg aktuell fünf Prozent. Erst wenn die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes zur Bestätigung der bezahlten Grunderwerbsteuer vorliegt, kann die Eigentumsumschreibung erfolgen.
  • Ggf. Maklerprovision: Wurde ein Immobilienmakler mit dem Verkauf der Immobilie beauftragt, wird in der Regel eine Provision fällig. Diese kann üblicherweise zwischen drei bis sieben Prozent des Kaufpreises zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer liegen.
  • Ggf. Nebenkosten für Darlehen, je nach Vereinbarung mit Ihrem Kreditinstitut Bildung finanzieller Rücklagen für eventuelle Reparaturen und Modernisierungen

 

Mit oder ohne Immobilienmakler verkaufen?

Eine Frage stellen sich Hauseigentümer, die verkaufen möchten, sehr häufig: Soll ich meine Immobilie in Eigenregie verkaufen oder besser einen Makler beauftragen? Wir haben eine Reihe von Fragen zusammengestellt, die Ihnen bei der Entscheidungsfindung helfen können.

Fragen, die Sie sich vorab stellen sollten:
 

  • Kenne ich mich gut mit den einzelnen Schritten eines Hausverkaufs aus?
  • Habe ich alle Unterlagen bzw. weiß ich, wo sie zu bekommen sind?
  • Kenne ich den Marktwert meiner Immobilie?
  • Bin ich bereit, Zeit zu investieren und den Arbeitsaufwand zu bewältigen?
  • Kenne ich die rechtlichen Anforderungen?
  • Bin ich verhandlungssicher?
  • Zu welchen Konditionen und wie schnell möchte ich mein Haus verkaufen?
  • Weiß ich, welche Kosten bei einem Privatverkauf auf mich zukommen können? 

Wenn Sie alle oder den überwiegenden Teil der Fragen mit einem klaren „Ja“ beantwortet haben, können Sie einen Verkauf ohne Maklerwagen erhalten. Haben Sie den überwiegenden Teil oder alle Fragen mit „Nein“ beantwortet, empfehlen wir Ihnen zumindest ein kostenloses Beratungsgespräch mit einem Makler Ihrer Wahl zu vereinbaren.

Sie haben noch keinen Kontakt zu einem Makler? Lernen Sie uns gerne kennen!
Ihr Team von Wetterauer Immobilien
Telefon: 07616108970

 

Wann bezahlt man die Maklerprovision beim Immobilienverkauf?

Wann die Maklerprovision gezahlt werden muss, ist eine durchaus wichtige Frage, denn dies muss beim Immobilienverkauf mit eingeplant werden.

Haben Sie einen Immobilienmakler für den Verkauf Ihrer Immobilie, geht es los mit dem Vermarktungsprozess: Wichtige Unterlagen werden besorgt, das Exposé erstellt und Inserate geschaltet. Ist nach einigen Besichtigungsterminen und Gesprächen ein Käufer gefunden, wird verkauft und schließlich der Kaufvertrag aufgesetzt und notariell beglaubigt.

Dies ist der Zeitpunkt, an dem die vertraglich vereinbarte Maklerprovision fällig wird. Der Kaufpreis stellt dabei die Berechnungsgrundlage dar.

Lassen Sie sich bitte nicht darauf ein, die Provision vor Beginn der Maklertätigkeit zu bezahlen - das ist nicht richtig!

Selbstverständlich können Sie uns weitere Fragen zu diesem Thema stellen. Ganz einfach per Telefon oder E-Mail.

Ihr Team von Wetterauer Immobilien
Telefon: 07616108970
E-Mail: service@wetterauer-immobilien.de

 
Downloads
Checklisten, Tipps und Tricks rund um Ihre Immobile
Checkliste für den Haus- und Gewerbe-Immobilienverkauf
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Checkliste für den Wohnungsverkauf
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Checkliste für die Wert-Ermittlung einer Immobilie
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Darauf sollten Sie bei einer Besichtigung achten
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Darauf sollten Sie bei der Maklersuche achten
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Das passiert nach dem notariellen Beurkundungstermin
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Formular zur Selbstauskunft
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Protokoll zur Wohnungsübergabe
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So schützen Sie Ihre Immobilie vor Einbrechern
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Tipps zur Finanzierung Ihres Immobilientraums
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So bleibt Ihre Immobilie in Schuss
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Glossar
Immobilienmakler besser verstehen
A bis C

Abgeschlossenheitsbescheinigung
Nach Wohnungseigentumsgesetz soll eine Bescheinigung des Bauaufsichtsamtes zur Bestätigung der Abgeschlossenheit von Wohnungseigentum, also eine Trennung der Wohneinheiten und das Vorhandensein von jeweiligen abschließbaren Zugängen von außen, vorliegen.

Auflassung und Auflassungsvormerkung
Die Auflassung ist die Einigung über den Eigentumsübergang zwischen Verkäufer und Käufer; Sie ist Bestandteil des notariellen Kaufvertrages und wird ca. acht Wochen nach Beurkundungstermin ins Grundbuch eingetragen. Aufgrund dieser Zeitspanne wird in der Regel eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch hinterlegt, um den Eigentumsübergang anzukündigen und die Immobilie für den Käufer zu sichern.

Aufteilungsplan
Der Aufteilungsplan ist eine beurkundete Bauzeichnung zur Darstellung der Aufteilung und der Größe der im gemeinschaftlichen Eigentum und im Sondereigentum befindlichen Gebäudeteile. Die Nummerierung der Nutzungseinheiten dient hier dem Verständnis.

Baubeschreibung
Die Baubeschreibung enthält alle Merkmale der Ausstattung, Materialien und Ausführung eines Bauvorhabens. Sie dienen vor allem als Grundlage für die Preisfindung und Vereinbarung der Finanzierung.

Baugenehmigung
Die Baugenehmigung ist die Grundlage eines jeden Bauvorhabens, erst wenn sie vorliegt, darf mit den Baumaßnahmen begonnen werden. Sie ist gebührenpflichtig und zeitlich befristet.

Baulastenverzeichnis
Sind Bestimmungen und Lasten, wie zum Beispiel Wegerechte, von öffentlichem Interesse, so werden diese im Baulastenverzeichnis beim jeweiligen Bauamt hinterlegt.

Bebauungsplan
Der Bebauungsplan enthält die Bezeichnung des Baugebiets zwingend unde, planungsrechtliche Mindestanforderungen, welche beim Bauamt einsehbar sind. 

Beleihungswert und Beleihungsgrenze &
Zur Ermittlung des Beleihungswertes werden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten und der Bodenwert hinzugezogen; Er dient als Grundlage für die Entscheidung über die Höhe der von der Bank bereitgestellten Finanzierungsmittel. Die Beleihungsgrenze ist die Obergrenze der Fremdfinanzierung und kann je nach Anbieter zwischen 45 % und 90 % des Beleihungswertes liegen. 

Unter den Bewirtschaftungskosten
versteht man den laufenden Unterhalt einer Immobilie. In der Vermietung werden hier zwischen den umlagefähigen (können dem Mieter in Rechnung gestellt werden) und den nicht umlagefähigen Bewirtschaftungskosten unterschieden. 

Bodenrichtwerte
Bodenrichtwerte dienen als Grundlage für die Ermittlung des Bodenwertes und werden anhand von Kaufpreissammlungen der Gutachterausschüsse festgelegt und in Bodenrichtwertkarten dargestellt. 

Bodenwert
Der Bodenwert wird anhand des Quadratmeterpreises und der Grundstücksgröße in Abhängigkeit von Erschließung, Lage und Beschaffenheit ermittelt. 

Courtage
Die Courtage oder auch Provision regelt den Lohn des Maklers bei Vertragsabschluss. In Baden-Württemberg liegt die Provision in der Regel bei 3,57 % des Kaufpreises, inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, je Vertragspartei. 

D bis G

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
Laut Einkommenssteuergesetz sind die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung gemäß §21 EStG geregelte Ankunftsarten, die Verluste und Überschüsse aus der Vermietung und Verpachtung von (un)bebauten Grundstücken enthalten. Kosten für Modernisierungen o.ä. können hier als Werbungskosten angesetzt werden. 

Erbbaurecht/Erbpacht
Als Erbbaurecht bezeichnet man das Recht, ein Grundstück zu bebauen, das sich im Eigentum eines anderen befindet. Dieses Recht ist meist gegen die Zahlung des sogenannten Erbbauzins erhältlich. Es handelt sich hierbei um ein beschränktes dingliches und zeitlich befristetes Recht. 

Erschließung
Ein Grundstück wird durch die sogenannte Erschließung baureif, hierzu werden als Anschlüsse für Wasser- und Abwasser, Gas, Strom und Telefonnetz verlegt. In der Regel ist zwar die Gemeinde für die Versorgung notwendig, die Kosten trägt jedoch zumindest einen Anteil des Eigentümers des Grundstücks. 

Ertragswert
Zukünftig erzielbare Erträge, sowie der Bodenwert und der Gebäudewert bilden den gegenwärtigen Ertragswert. Hierfür wird die Jahresnettokaltmiete abzüglich der Bewirtschaftungskosten auf die Restnutzungsdauer hochgerechnet und mit dem Bodenrichtwert, also Grundstücksfläche multipliziert mit dem Bodenrichtwert, summiert. 

Die Erwerbsnebenkosten
umfassen beim Erwerb einer Immobilie oder eines Grundstücks die Kosten für Notar und Grundbuch, die Grunderwerbsteuer und Ihren Immobilienmakler. Beachten Sie, dass auch Kosten für die Finanzierung anfallen können. Flurkarte Auf der beim Katasteramt hinterlegten Flurkarte sind alle Flurstücke einer Gemarkung abgebildet. 

Flurstück
Ein Grundstück besteht aus einem oder mehreren Flurstücken; Die Flurstücke bezeichnen hierbei eine bestimmte Grundstücksfläche, was eine genaue Identifizierung ermöglicht. 

Freistellungserklärung
Sind die in der Abteilung III des Grundbuchs eingetragenen Grundpfandrechte höher als der Kaufpreis einer Liegenschaft, kann der Notar eine Freistellungserklärung der Gläubiger anfordern. Die Sicherung der lastenfreien Übergabe an den Käufer erfolgt, wenn die Freistellungserklärung in Höhe der eingetragenen Grundpfandrechte liegt. 

Grundbuch
Zur Regelung der Rechtsverhältnisse wird beim Amtsgericht ein öffentlich beglaubigtes Register geführt – das sogenannte Grundbuch. Hier werden die Eigentumsverhältnisse, Größe, Nutzungsart, Rechte, Lasten und dauerhaft jedes Grundstücks hinterlegt. Bei berechtigtem Interesse kann Einsicht ins Grundbuch genommen werden. 

Grunderwerbssteuer
Beim Kauf einer Immobilie wird in Deutschland die Grunderwerbsteuer fällig. Diese liegt je nach Bundesland zwischen 3,5 und 6,5 Prozent des Kaufpreises und beträgt in Baden-Württemberg aktuell fünf Prozent. Erst wenn die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, zur Bestätigung der bezahlten Grunderwerbsteuer, vorliegt, kann die Eigentumsumschreibung erfolgen. 

Grundflächenzahl
Die Grundflächenzahl gibt an, in welchem ​​Verhältnis die erlaubte Größe der Gebäudegrundfläche zur Grundstücksfläche steht. Garagen, Zufahrten etc. sind hier miteinzubeziehen. 

Grundpfandrechte
Als Grundpfandrecht wird das Pfandrecht an einem Grundstück bezeichnet, es ermöglicht die Kreditsicherung durch Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte. Hierzu zählen Hypotheken, Grundschulden und Rentenschulden, diese werden in der Abteilung III des Grundbuchs eingetragen. 

Grundschuld
Die Grundschuld ist ein Grundpfandrecht und dient der dinglichen Sicherung einer Forderung durch das Grundstück. Sie ist vom Bestand der Forderung abhängig. 

Grundsteuer
Die Grundsteuer ist eine auf den Grundbesitz erhobene Steuer, die in ihrer Höhe vom Hebesatz der Gemeinde und dem jeweiligen Einheitswert abhängt. Sie ist während des Eigentumsbesitzes jährlich zu bezahlen. 

H bis N

Herstellungskosten
Herstellung sind bei der Gebäudeerrichtung anfallende Aufwendungen, wie Architektenhonorare, Baukosten, Gebühren, Kosten der Außenanlagen etc. 

Hypothek
Unter anderem gehört auch die Hypothek zu den Grundpfandrechten; Sie wird einem bestimmten Kredit zur Sicherung zugewiesen und verringert sich bei Tilgung des Kredits. 

Immobilienfonds
Hier wird Kapital von verschiedenen Anlegern gebündelt, um in Immobilien investieren zu können. Bei geschlossenen Immobilienfonds wird in der Regel ein bestimmtes Projekt finanziert; Ist ausreichend Kapital vorhanden, wird der Fonds geschlossen und weitere Ein- oder Auszahlungen sind nicht mehr möglich. Bei offenen Immobilienfonds besteht hingegen keine Beschränkung für die Anzahl der Immobilien, sowie die Ein- und Auszahlungen. 

Instandhaltungskosten
Hierunter fallen Kosten für den Werterhalt und die Reparatur von gebrauchsbedingten Abnutzungen, wie zum Beispiel Schönheitsreparaturen, der Liegenschaft. 

Instandhaltungsrückstellung
Um bei notwendigen Instandhaltungsmaßnahmen ausreichend liquide Mittel zur Verfügung zu haben, legen Wohnungseigentümergemeinschaften die sogenannten Instandhaltungsrückstellungen an. Für die Verwendung der Mittel ist ein Beschluss in der Eigentümerversammlung notwendig.

Kataster
Das Kataster wird beim entsprechenden Katasteramt geführt und bildet ein Verzeichnis aller Grundstücke. 

Liegenschaftsbuch
Darstellung der Grundstücke eines Gemeindebezirks in Form von Bestandsblättern, nach Eigentümern geordnet. 

Löschungsbewilligung
Die Löschung eines im Grundbuch eingetragenen Rechtes wird durch die Genehmigung des Berechtigten gelöscht. Hierfür ist die notarielle Unterschriftsbeglaubigung notwendig. 

Makler- und Bauträgerverordnung (MABV)
Die MABV ist eine Verordnung über die Pflichten von Bauträgern, Baubetreuern, Darlehensvermittlern und Maklern. Sie dienen dem Schutz des Erwerbers einer Immobilie und stellen hier gewisse Vorgaben für die Gestaltung des Bauträgervertrages. 

Niedrigenergiehaus
Bei Niedrigenergiehäusern liegt der Energieverbrauch aufgrund einer optimalen Wärmedämmung deutlich unter den rechtlich zulässigen Werten. 

Nießbrauch
Nießbrauch stellt eine Form der Dienstbarkeiten dar, und gewährt das Recht, den Nutzen einer fremden Sache zu ziehen. So können Nießbraucher einer Wohnung diese vermieten und somit Einnahmen erzielen, oder diese selbst bewohnen. Das Nießbrauchrecht ist nicht verblich und nicht übertragbar. 

Notaranderkonto
Hierbei handelt es sich um ein Treuhandkonto auf Namen des Notars, was für die Kaufpreisabwicklung beim Immobilienverkauf verwendet wird. Der Kaufpreis wird auf das Notaranderkonto überwiesen, und erst dann vom Notar an den Verkäufer weitergeleitet, wenn alle Bedingungen des Kaufvertrages erfüllt sind. 

Q bis Z

(Qualifizierter) Makler-Allein-Auftrag
Bei einem Makler-Allein-Auftrag wird ein Vertrag zwischen Makler und Verkäufer geschlossen, wobei der Verkauf der Immobilie durch Dritte ausgeschlossen wird. Bei einem qualifizierten Makler-Allein-Auftrag gibt der Verkäufer das Recht ab, selbst parallel nach einem Käufer zu suchen. Der Vorteil bei Allein-Aufträgen ist das erhöhte Engagement des Maklers; Darüber hinaus gibt es keine Probleme bei einer einheitlichen Vermarktung der Immobilie, was zum Beispiel bei verschiedenen angebotenen Verkaufspreisen der unterschiedlichen Makler schnell unseriös wirken kann. 

Restschuld
Die Restschuld beschreibt die Höhe der Schulden am Ende einer Zinsbindungsfrist. Für die Restschuld wird dann in der Regel eine Anschlussfinanzierung oder eine Umschuldung vereinbart.

Rückauflassungsvormerkung
Um die Ansprüche des Verkäufers im Falle der Nichteinhaltung der Auflagen durch den Käufer zu sichern, wird eine Rückauflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen. So kann der Verkäufer das Grundstück im Zweifelsfall zurückerhalten. 

Sachwert
Eigen genutzte Immobilien werden anhand des Sachwerts analysiert; Dieser wird durch die materiellen Werte, wie die Baukosten, ermittelt. Der Sachwert einer Immobilie setzt sich auch aus dem Boden- und dem Zeitwert der Immobilie zusammen. 

Sondereigentum
Als Sondereigentum wird das Eigentum an Wohnungen und auch an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen (Teileigentum) bezeichnet. 

Sondernutzungsrecht
Für die Nutzung des gemeinschaftlichen Eigentums (z.B. Garten) kann für einen Wohneigentümer das Recht zur ausschließlichen Nutzung begründet werden. 

Teilungserklärung
Die Aufteilung des Eigentums an einem Grundstück in Miteigentumsanteile wird hier durch die Grundstückseigentümer gegenüber dem Grundbuchamt erklärt. Diese Miteigentumsanteile werden mit Sondereigentum an Wohnungen oder an nicht zu wohnzweckenden Räumen verbunden. Die Teilungserklärung erläutert also, welche Gebäudeteile im gemeinschaftlichen, und welche im Sonder-Eigentum befindlich sind. 

Vergleichswert
Für das Vergleichswertverfahren werden die Daten vergleichbarer Immobilien herangezogen und entsprechend angepasst, um den Wert einer Liegenschaft zu ermitteln. Hier sollte eine höchstmögliche Übereinstimmung der Daten vorliegen. 

Verkehrswert
Als Verkehrswert bezeichnet man den derzeit am Markt erzielbaren Preis einer Immobilie. 

Zwangsvollstreckung
Hierbei wird von einem Gläubiger staatliche Hilfe in Anspruch genommen, um die berechtigten Forderungen gegenüber dem Schuldner durchzusetzen. Die Güter des Schuldners werden also so lange gepfändet, bis dieser einem Ausgleich der Schulden nachkommt.

Sie haben noch Fragen? Wir beraten Sie gerne!

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